Kulturraum NRW


Kultur-Shutdown in NRW

Ora et labora

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW verfügt die Schließung aller Theater- und Opernhäuser, Museen und Ausstellungshallen in NRW zum 2. November 2020. Arbeiten und Beten bleibt erlaubt.

Fotomontage unter Verwendung von Illustration 2019-nCoV-CDC-23312, Ill.: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM, Quelle: Wikimedia Commons / Albrecht Dürer, Betende Hände, Quelle: Wikimedia Commons
Fotomontage unter Verwendung von Illustration 2019-nCoV-CDC-23312, Ill.: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM, Quelle: Wikimedia Commons / Albrecht Dürer, Betende Hände, Quelle: Wikimedia Commons.

Das hat schon eine etwas mönchische, vielleicht auch protestantische Dimension. Soweit irgend machbar, sollen die Menschen in NRW ungesäumt weiter arbeiten, aber auch konsumieren, um den wirtschaft­lichen Schaden der seuchen­polizeilichen Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 möglichst gering zu halten. Zudem sind „Gottes­dienste und andere Versammlungen zur Religions­ausübung“ unter Beachtung der üblichen seuchen­hygienischen Vorgaben weiterhin möglich. Was darüber ist, das ist vom Übel.

Der Beschluss

Der Beschluss der Bundes­kanzlerin und der Regierungs­chefinnen und Regierungs­chefs der Länder vom 28. Oktober regt „zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheits­notlage“ an, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeit­gestaltung zuzuordnen sind“, geschlossen werden sollen. Dazu gehören, so der Beschluss:

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeit­aktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wett­annahme­stellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutions­stätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen […].

Die Auflistung ist in mehrfacher Hinsicht verblüffend.

Natürlich können sich Theater-, Opern- und Konzerthäuser (so ist es wohl etwas stimmiger formuliert) mit Recht beleidigt zeigen, dass sie umstandslos mit Spielhallen, Wett­annahme­stellen und Bordellen in einen Topf der Freizeit­aktivitäts­einrichtungen versenkt werden – wg. Kulturnation und so.

Andererseits ist in der etwas überspezifischen Aufzählung „Theater, Opern, Konzerthäuser“ usw. eine bemerkenswerte Fehlstelle enthalten: Es fehlen die Museen, Kunst- und Ausstellungs­hallen.

Das kann man wahlweise einer unterstellten Kulturferne der besagten Chefinnen und Chefs zuschreiben oder aber als Indiz dafür nehmen, dass möglicherweise kurzzeitig unklar war, ob nicht Museen, Kunst- und Ausstellungs­hallen dem Sektor Bildung zuzuordnen wären. Dann wäre ja wie für Schulen, Hochschulen, Bibliotheken und für „weitere außer­schulische Bildungs­angebote“ eine weitere Betriebs­erlaubnis möglich gewesen.

Die Verordnung

Etwaige Hoffnungen, Museen könnten als Bildungs­einrichtungen von der Schließung ausgenommen sein, macht die – für NRW dann bindende – NRW-CoronaSchVO in der Fassung vom 30. Oktober zunichte.

Diese „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet mit Wirkung zum 2. November 2020 an (§8 „Kultur“ Abs. 1):

Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunst­ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.

Für Freunde eines etwas abseitigen Humors ist im Übrigen der §8 Abs. 2 der CoronaSchVO-NRW einschlägig. Der bestimmt, dass der „Betrieb von Autokinos, Autotheatern und ähnlichen Einrichtungen zulässig“ ist, „wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt.“ Immerhin, für den Schutz vor Neuinfizierungen von Automobilen ist gesorgt. Ich musste dabei etwas rätseln, was ein „Autotheater“ wohl sein mag, vom Autotheater Bonn hatte ich bislang nichts gehört.

Die Stellungnahme

In einer Stellung­nahme haben Vertreter*innen deutscher Kunstmuseen die Schließungs­anordnung als „symbolische Geste“ kritisiert und an die Verantwortlichen appelliert, die Entscheidung zu überdenken. Museen gehören, so die Stellungnahme, „schon aufgrund der ohnehin vorhandenen Sicherheits­standards zu den sichersten öffentlichen Orten“. Museen seien öffentliche Bildungsorte: „Gerade in diesen Tagen sollten sie unterstützt und gestärkt werden, statt sie erneut in ihrer Rolle und in ihrem Funktionieren zu beeinträchtigen.“

Zu den Unterzeichnenden gehören u.a. die Intendantin der Bundes­kunsthalle in Bonn, die Geschäfts­führerin der Langen Foundation in Neuss sowie die Direktoren des Kunstmuseum Bonn, des Museum Folkwang in Essen und des Museum Kunstpalast in Düsseldorf.

Den naheliegenden Seitenhieb auf die Einsortierung in eine Kategorie mit Spielhallen, Wettannahmestellen und Bordellen spart sich die Stellungnahme. Sie verweist hingegen darauf, dass es unverständ­lich sei, „warum es möglich ist, Baumärkte, Autohäuser und andere Geschäfte offen zu halten, Museen aber […] geschlossen werden“.

Baumärkte werden wohl in kultur­historischen und alltags­geschichtlichen Arbeiten zur Pandemie eine ebenso prominente Rolle einnehmen wie das eingangs notorische Klopapier.

Summa

Jetzt wäre es kaum nachvollziehbar, wenn Intendantinnen und Direktoren von Museen und Ausstellungs­hallen sich nicht gegen die Schließung ihrer Institute aussprechen würden. Ein Gleiches gilt natürlich für die Intendanten und Geschäfts­führerinnen von Theater- und Opernhäusern. Und ihre Argumente sind überzeugend: Es gibt plausible Sicherheits­konzepte, aber keinerlei Hinweise darauf, dass diese Einrichtungen bevorzugte Orte von Superspreader-Events wären (oder auch nur von minor spreading events).

Allerdings, bei aller Sympathie für und Solidarität mit den Kultureinrichtung und den dort Beschäftigten: Darum geht es nicht, auch nicht um Symbolik, genausowenig wie um Geringschätzung der Bedeutung von Bühnen und Museen für die Gesellschaft (wobei ich mir da bei den Chefinnen und Chefs nicht ganz sicher bin).

Die kulturellen Freizeitaktivitäts­einrichtungen wären zu recht erneut beleidigt, würde man bestreiten, dass sie wichtige Orte des Diskurses und der Diskussion, der Begegnung und des – das schlimme Wort – Kontakts sind. Das beste Sicherheitskonzept endet dabei vor der Tür.

Ich verabrede mich nicht mit „haushaltsfremden“ Kontakten zum Besuch des Baumarkts, um mich danach intensiv über das gesehene auszutauschen (ich mag nicht ausschließen, dass es entsprechende Subkulturen gibt). Und ich fahre nicht von Bonn nach Düsseldorf mit dem ÖPV, weil im Düsseldorfer Autohaus eine spannende Inszenierung der Boliden zu sehen ist.

Dass durch den Shutdown wesentliche Orte der bürgerlichen Selbstverständigung (zumal im Medium des Ästhetischen) geschlossen werden, ist völlig unerträglich, aber wohl „alternativlos“. Das Theater kann was erzählen von tragischen Alternativlosigkeiten. Es gibt keine Handlungsmöglichkeit, die die Handelnden schuldlos bleiben lässt, und keine Möglichkeit des Nichthandelns. Ich möchte nicht in den Schuhen derjenigen stehen, die derzeit über Timing oder Reichweite eines circuit breaker entscheiden und die Abwägungen zwischen Museen und Baumärkten, Theatern und Bordellen oder Gottesdiensten treffen müssen.

In der Wikipedia lese ich, dass „ora et labora“ durch „Deus adest sine mora“ ergänzt wird: Bete und arbeite – Gott steht dir ungesäumt bei. Wohl deshalb. Es wird ein sehr trostloser November werden.

Nachtrag, 1. Dezember 2020: Die Coronaschutzverordnung NRW in der Fassung vom 30. November 2020 verlängert die Schließung der Kultureinrichtungen in NRW, jetzt ohne zeitliche Befristung im diesbezüglichen §8 („Kultur“). Allerdings regelt der abschließende §19 ein Außerkrafttreten der Verordnung insgesamt „mit Ablauf des 20. Dezember 2020“. Es wird ein sehr trostloser Winter werden.